Sie haben Fragen an uns? Eventuell finden Sie hier bereits unkompliziert Ihre Antwort auf Ihre Frage.
Anbei finden Sie in unseren FAQs die meist gestellten Fragen unserer Kunden:
Enthalten sind Betriebskosten wie: Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Versicherung, Hauswart und ähnliches. Die genaue Auflistung ist in der jährlichen Nebenkostenabrechnung abgebildet.
Melden Sie Ihren Schaden bitte unverzüglich bei uns, damit wir uns darum kümmern können. Falls Ihr Schaden unter eine Kleinreparatur fällt, können Sie selbstständig einen Handwerker beauftragen. Für größere Schäden sind wir zuständig.
Dies ist abhängig von den Regeln der Hausordnung. Oftmals kümmert sich eine beauftragte Reinigungsfirma um das Treppenhaus oder die Bewohner des Objektes selbst.
Bitte melden Sie Ihr Schimmelproblem direkt bei uns, damit wir schnellstmöglich die Ursache klären können und eine Lösung für das Problem finden.
Für gewöhnlich sollte die Miete bis zum dritten Werktag des Monats bezahlt werden. Falls diese Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, können für den Mieter Mahngebühren entstehen.
Ja, Sie dürfen Ihre Miete über ein Lastschriftverfahren laufen lassen. Hierfür müssen Sie ein SEPA-Mandat bei Ihrer Bank erteilen.
Bitte überprüfen Sie, ob der Stromausfall nur Ihre Wohnung oder die gesamte Immobilie betrifft. Insofern ausschließlich Ihre Wohnung keinen Strom hat, überprüfen Sie bitte Ihre Sicherungen. Wenn das gesamte Gebäude betroffen ist, melden Sie sich bitte bei uns oder dem jeweiligen Stromanbieter.
Nachdem Sie in die Wohnung eingezogen sind, sind Sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt der Stadt anzumelden. Um diese Anmeldung auszufüllen, benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, welche Sie von uns oder Ihrem Vermieter erhalten.
Wir führen eine Bonitätsprüfung durch, prüfen Gehaltsnachweise der Mieter und melden Zahlungsprobleme frühzeitig. Insofern eine Zahlung ausbleiben würde, wird direkt mit Mahnungen fortgefahren.
Selbstverständlich! Wir werden geeignete Bewerber für Sie zusammenstellen und Ihre Wünsche berücksichtigen. Gemeinsam stellen wir die endgültige Auswahl zusammen. Ihre Zufriedenheit steht bei der IWS immer an erster Stelle!
Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Alternativ können Sie eine Vollmacht erteilen, falls Sie verhindert sind.
Die Kostensteigerung kann durch die Preissteigerung von Energie, Wasser oder auch Entsorgungskosten entstehen. Erhöhte Wartungskosten fallen hierbei unter Umständen auch an.
Eine Untervermietung ist abhängig von unserer Zustimmung. Falls Sie eine Untervermietung wünschen, bitten wir Sie einen Antrag bei uns einzureichen. In diesem Antrag müssen der Grund und die Dauer der Untervermietung angegeben sein.
Die Haltung eines Haustieres hängt von dem jeweiligen Mietvertrag der Wohnung ab. Bei größeren Tieren, wie zum Beispiel einem Hund, benötigt es eine Genehmigung der Hausverwaltung oder des Vermieters.
In der Regel muss ein Mietvertrag drei Monate im Voraus gekündigt werden (gesetzliche Kündigungsfrist) in einer schriftlichen Form. Reichen Sie Ihre Kündigung bitte fristgerecht bei uns ein.
Insofern Sie die Miete nicht bezahlen, sind wir dazu befähigt Ihnen Mahngebühren auszustellen. Falls die Miete nach mehrmaliger Aufforderung immer noch nicht beglichen wurde, könnte dies im äußersten Fall zu einer Kündigung des Mietvertrages führen.
Hinterlassen Sie Ihre Wohnung bitte besenrein und so, wie im Mietvertrag schriftlich festgelegt. Insofern es nötig ist, können auch kleine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Bei der Wohnungsübergabe wird von uns ein Übergabeprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt.
Bitte informieren Sie uns vor der Anfertigung, da Sie hierbei unsere Erlaubnis benötigen. Auch im Falle eines Verlustes des Schlüssels, bitten wir Sie sich bei uns zu melden.
Wir als Hausverwaltung übernehmen die Kommunikation mit den Mietern und versuchen das Problem für beide Seiten bestmöglich zu lösen. Als Hausverwaltung ist es unser Ziel den Eigentümer zu entlasten, um Konflikte zu vermeiden.
Im Falle einer Kündigung übernehmen wir die gesamte strategische Abwicklung: Prüfung der Kündigung, die Übergabe, Prüfung des Zustands der Immobilie und die Abwicklung der Kaution. Im Anschluss nehmen wir die Suche nach einem geeigneten Mieter wieder auf und kümern uns, um die ideale Vermarktung Ihres Objektes.
Die Eigentümerversammlung wird von uns rechtzeitig geplant und findet gemäß den gesetzlichen Vorgaben statt. Zwei Wochen vor der Versammlung erhalten Sie eine schriftliche Einladung von uns, in welcher alle Informationen zu der Eigentümerversammlung stehen. Sofern besondere Wünsche oder Anliegen Ihrerseits vorliegen, nehmen wir diese gerne in die Tagesordnung auf.
Bitte informieren Sie uns telefonisch oder per E-mail. Beschreiben Sie den Schaden möglichst genau und fügen Sie, wenn möglich, Fotos bei.
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